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Einleitung zur Rechtsöffnung

Rechtsöffnung – Eine Möglichkeit in einem einfachen Verfahren Forderungen zu vollstrecken.

Mit der Rechtsöffnung wird ein vom Schuldner erhobener Rechtsvorschlag beseitigt und der Gläubiger kann die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Die Rechtsöffnung ist ein Schritt in Richtung Vollstreckung der Forderung des Gläubigers.

Auf dieser Website finden Sie Informationen zum Thema Rechtsöffnung sowie

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» Links zum Prozessrecht in der Schweiz

News zu Schuldbetreibung und Konkurs

News und aktuelle Informationen finden Sie auf unserem News-Blog unter SchKG / Zwangsvollstreckungsrecht: law-news.ch » SchKG

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