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Begriffe

Betreibung

Der Gläubiger kann mit einem Betreibungsbegehren das Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner einleiten.

Rechtsvorschlag

Mit dem Rechtsvorschlag bestreitet der Schuldner die Forderung und bringt das Vollstreckungsverfahren zum Stillstand.

Rechtsöffnung

Grundsätzlich

Zur Beseitigung des Rechtsvorschlages des Schuldners kann der Gläubiger die Rechtsöffnung beim Gericht verlangen.

Provisorische Rechtsöffnung

Stützt der Gläubiger seine Forderung auf eine unterschriftliche Schuldanerkennung, kommt die Variante provisorische Rechtsöffnung zum Zug.

Definitive Rechtsöffnung

Kann der Gläubiger seine Forderung u.A. auf ein vollstreckbares Gerichtsurteil stützen, wird die Rechtsöffnung als definitive Rechtsöffnung durchgeführt.

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